Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Velbert
Am Amtsgericht Velbert sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Velbert
- Wohn-/Geschäftshaus, Garage5. November 2026Wohn-/Geschäftshaus, Garage in Velbert42555 VelbertAmtsgericht Velbert414.000 €
- Mehrfamilienhaus, integrierte Garagen10. November 2026Mehrfamilienhaus, integrierte Garagen in Heiligenhaus42579 HeiligenhausAmtsgericht VelbertAuf Anfrage
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)12. November 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Heiligenhaus42579 HeiligenhausAmtsgericht Velbert111.000 €
- Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)10. Dezember 2026Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Heiligenhaus42579 HeiligenhausAmtsgericht Velbert94.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Velbert
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Velbert?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Velbert 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Velbert?
Der nächste Termin ist am 5. November 2026 um 10:00: Wohn-/Geschäftshaus, Garage in Velbert, Amtsgericht Velbert.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Velbert zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Velbert. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Velbert?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 111.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.